Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werkstatt für Geigenbau
Eduard Schwen
gültig ab 9. Juli 2007
1 Allgemeines
1.1 Für alle - auch zukünftigen - Lieferungen und Leistungen, einschließlich Vorschlägen, Beratungen und sonstigen Nebenleistungen, gelten ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Erhalt ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Waren und Leistungen gelten die unten stehenden Bedingungen als anerkannt. Abweichende Vorschriften des Kunden bedürfen stets unserer schriftlichen Zustimmung.
1.2 Kundendaten werden gespeichert (§ 22 DSG)
2 Preise
2.1 Es gelten die jeweils gültigen Preise der in der Werkstatt einzusehenden aktuellen Preislisten. Die Preislisten enthalten ausschließlich Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%. Ausschließlich für den innergemeinschaftlichen Geschäftsverkehr mit Umsatzsteueridentifikationsnummer gelten Preise ohne Umsatzsteuer.
3 Versand
3.1 Der Versand von Waren geht zu Lasten des Bestellers.
3.2 Bei Nichtabnahme der Ware erfolgt auch der Rücktransport der Waren zu Lasten des Bestellers. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware sachgemäß zu verpacken und in Absprache mit dem Hersteller ausreichend zu versichern.
3.3 Der Versand von Reparaturen geht zu Lasten des Kunden.
3.4 Wählt der Kunde beim Rücktransport ein selbstbestimmtes, nicht vereinbartes Unternehmen, eine eigene Verpackung oder erfolgt eine unsachgemäße Nutzung der zur Verfügung gestellten Verpackung, gehen eventuelle Probleme bei Schadensfällen in jedem Falle zu Lasten des Bestellers.
4 Lieferzeit
4.1 Von uns genannte Liefertermine gelten stets nur als annähernde Richtangaben, wobei wir stets bemüht sind, angegebene Termine einzuhalten.
4.2 Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages. Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Fertigstellung des Auftrages ab Werkstatt.
5 Änderungsvorbehalt
5.1 Handelsübliche und zumutbare Abweichungen von Abmessungen, Gewichten, Farben und Maserungen bleiben vorbehalten.
6 Sonderbestellungen
6.1 Auf Wunsch des Kunden werden Sonderanfertigungen nach den Vorstellungen des Kunden angefertigt. Für derartige Sonderbestellungen behalten wir uns vor, bis spätestens zum Beginn der Ausführung des Auftrages eine Anzahlung von 25% des vereinbarten Verkaufspreises und Wertes in Rechnung zu stellen. Diese Anzahlung wird nicht rückerstattet.
6.2 Die Bestellung wird in einer Auftragsbestätigung schriftlich fixiert und ist rechtsbindend. Alle in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Wünsche müssen vom Hersteller in handelsüblichen und zumutbaren Toleranzen in Abmessungen, Gewichten, Farben und Maserungen erfüllt werden. In der Beratung vorgeschlagene Einzelheiten gelten mit der Unterschrift unter der Auftragsbestätigung als akzeptiert.
6.3 Wünsche und Einzelheiten, die nicht schriftlich fixiert sind, werden handelsüblich ausgeführt. Ein Kaufrücktritt kann sich aus diesem Zusammenhang nicht ergeben.
7 Ansichtsleihverträge
7.1 Der Kunde hat das Recht, Waren zu testen. Dafür schließt der Kunde mit der Werkstatt für Geigenbau Eduard Schwen einen Ansichtsleihvertrag ab. Die Bedingungen des Ansichtsleihvertrages sind rechtsbindend und verpflichten nicht zum Kauf.
8 Längerfristige Leihverträge
8.1 Bestimmte Waren werden längerfristig entliehen. Die Mietgebühr beträgt 2% des Kaufpreises und Wertes der Ware, jedoch mindestens 10,- EUR per angefangenen Monat und ist monatlich per Dauerauftrag zu zahlen. Je nach Vereinbarung ist eine 50%ige Anrechnung der Mietgebühren auf den Kaufpreis ohne zeitliche Begrenzung möglich.
8.2 Der Leihnehmer ist für Beschädigung, Abhandenkommen und Verlust haftbar. Er erklärt sich in diesem Zusammenhang damit einverstanden, die Versicherung und damit die Versicherungsgebühr für die Zeit der Entleihe zu übernehmen.
8.3 Kommt der Leihnehmer in Zahlungsverzug, kann der Leihvertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
8.4 Bei Eintritt eines Schadens am Instrument, Bogen oder Etui verpflichtet sich der Leihnehmer, den Schaden innerhalb von 3 Arbeitstagen bei der Werkstatt für Geigenbau Eduard Schwen anzuzeigen.
8.5 Die Reparatur der entliehenen Ware ist nur nach dem vorherigen Einverständnis der Werkstatt für Geigenbau Eduard Schwen erlaubt.
8.6 Bei Veränderungen der Kontaktdaten des Leihnehmers wie Name, Adresse, Telefonnummer und Kontodaten verpflichtet sich der Leihnehmer, alle Änderungen der Werkstatt für Geigenbau Eduard Schwen unverzüglich mitzuteilen.
9 Kommission
9.1 Von Kunden werden Waren zum Zwecke der Veräußerung in Kommission genommen. Der Kunde hat vor der Übergabe des Objektes die Kosten für die Herstellung des Verkaufszustandes zu übernehmen. Der Kommissionsnettoerlös geht zu 80% an den Kunden. Der Kommissionär erhält 20% des Kommissionsnettoerlöses. Dieser Teil wird mit der gesetzlichen Mehrwertsteuer versteuert.
9.2 Eine Garantie für die Veräußerung der Ware kann durch den Kommissionär nicht gewährt werden. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, das Kommissionsverhältnis ohne Angabe von Gründen aufzukündigen.
10 Eigentumsvorbehalt
10.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher dem Lieferer aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen (bei Zahlung mit Scheck bis zu dessen Einlösung) Eigentum des Lieferers. Die Waren dürfen vor der vollständigen Zahlung weder an Dritte noch zur Sicherung übereignet werden.
11 Zahlungsbedingungen
11.1 Rechnungen werden sofort nach Erhalt rein netto fällig. Wechsel werden von uns nicht angenommen.
12 Zahlungsverzug
12.1 Zahlungsverzug tritt 30 Tage nach Rechnungsstellung ein. Bei Zahlungsverzug wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € pro Mahnung verrechnet. Außerdem werden ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 1% je angefangenen Monat berechnet.
13 Garantie
13.1 Wir gewähren für alle Waren 12 Monate volle gesetzliche Garantie mit anschließender Gewährleistung für weitere 12 Monate. Die Garantiezeit beginnt mit dem Rechnungsdatum.
13.2 Die Garantie umfasst weder unsachgemäße Handhabung, unsachgemäße Lagerung sowie gebrauchsbedingte Abnützung. Durch eigenständige oder selbst veranlasste Veränderung an der Ware erlischt der Garantieanspruch.
14 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
14.1 Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bedingung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.
15 Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Walsrode.